
Sachbezugskarte: mehr als nur eine Tankkarte
Sachbezugskarten sind ein beliebtes Mittel, um Arbeitnehmern steuerfreie oder steuerlich begünstigte Zuwendungen zukommen zu lassen. Die myRECARD kann in verschiedensten Geschäften und für diverse Dienstleistungen genutzt werden, aber eine der häufigsten Anwendungen ist ihre Nutzung als Tankkarte.
myRECARD als Tankkarte
Sachbezugskarten können in verschiedensten Bereichen eingesetzt werden, aber die Nutzung als Tankkarte ist besonders praktisch, weil so gut wie alle Tankstellen durch das Vorhandensein von Kreditkartenterminals diese Karten als Zahlungsmittel akzeptieren. Den Arbeitnehmern wird somit ermöglicht, den steuerfreien Sachbezug zum Tanken zu nutzen. Dies bietet sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer viele Vorteile.
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1. Steuervorteile:
Da Sachbezüge bis zu einem Betrag von 50 EUR steuerfrei sind, kann der Arbeitnehmer die Karte nutzen, ohne dass darauf Lohnsteuer oder Sozialabgaben anfallen. Das spart nicht nur Geld, sondern bietet auch eine attraktive Möglichkeit, den Nettolohn effektiv zu erhöhen. -
2. Flexibilität:
Die Mitarbeiter können die Karte nicht nur an Tankstellen nutzen, sondern auch für andere Ausgaben – sie kann überall dort genutzt werden, wo ein Kartenterminal vorhanden ist. Das macht die Sachbezugskarte vielseitiger als herkömmliche Tankkarten, die oft nur für Treibstoff eingesetzt werden können. -
3. Attraktiver Zusatz zum Gehalt:
Für Arbeitgeber ist die Sachbezugskarte ein einfaches und unbürokratisches Mittel, den Mitarbeitern zusätzliche Anreize zu bieten. Vor allem bei steigenden Kraftstoffpreisen kann die Nutzung als Tankkarte ein echter Vorteil für die Mitarbeiter sein.
Sachbezugskarten – wir beraten Sie gerne!
Die Nutzung von Sachbezugskarten als Tankkarten ist eine clevere Möglichkeit, steuerliche Vorteile zu nutzen und gleichzeitig den Mitarbeitern etwas Gutes zu tun. Sie kombiniert Flexibilität mit einem attraktiven Sparpotenzial, was sie zu einem beliebten Instrument in vielen Unternehmen macht.
Fazit: Die myRECARD kann von den Mitarbeitern flexibel genutzt werden, so auch an Tankstellen. Der Clou dabei: dieser Betrag kann bis zu einem festgelegten Freibetrag (zurzeit 50€ pro Monat) steuerfrei genutzt werden, da er als Sachleistung gilt.
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