Unsere Antworten auf Ihre Fragen
Sachbezug
Durch die myRECARD Sachbezugskarte können Unternehmen ihren Mitarbeitern steuerfreie und steuerbegünstigte, nettolohnoptimierte Vorteile bieten. Die Besonderheit der myRECARD liegt darin, dass sie gezielt die lokale Wirtschaft unterstützt. Sie funktioniert ähnlich wie eine Prepaid-Kreditkarte und kann überall dort eingesetzt werden, wo Mastercard® als Zahlungsmittel akzeptiert wird.
Mit der myRECARD bieten Sie Ihren Mitarbeitern nicht nur steuerfreie und/oder steuerbegünstigte Vorteile, sondern stärken auch die regionale Wirtschaft in Ihrem Gebiet. Dies fördert die Bindung Ihrer Mitarbeiter und macht Ihr Unternehmen für Arbeitnehmer attraktiver. Dank einer benutzerfreundlichen App können Nutzer jederzeit ihren aktuellen Kontostand überprüfen.
Die myRECARD bietet sowohl Unternehmen als auch ihren Mitarbeitern zahlreiche Vorteile. Für Unternehmen stellt sie eine Möglichkeit dar, steuerfreie Vorteile an ihre Mitarbeiter weiterzugeben, was wiederum die Mitarbeitermotivation und -bindung steigert. Gleichzeitig trägt die Unterstützung lokaler Geschäfte zum positiven Image des Unternehmens bei und fördert die nachhaltige Entwicklung der Region.
myRECARD-Nutzer profitieren von steuerfreien Leistungen, die ihr verfügbares Einkommen erhöhen, und haben die Gelegenheit, die Vielfalt ihrer Region neu zu entdecken. Gleichzeitig werden sie für die Bedeutung lokaler Wirtschaftskreisläufe sensibilisiert. Insgesamt schafft die Karte einen erheblichen Mehrwert für alle Beteiligten.
Durch die Verwendung der myRECARD als Sachbezugskarte haben Unternehmen die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern eine breite Palette steuerfreier und steuerbegünstigter Vorteile anzubieten. In Deutschland sind beispielsweise Sachleistungen von bis zu 600 EUR pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei. Darüber hinaus können zusätzlich zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen oder Jubiläen bis zu 180 EUR pro Jahr und Mitarbeiter gewährt werden.
Eine dieser Vorteile ist eine monatliche Sachzuwendung in Höhe von derzeit maximal 50 EUR, die zusätzlich zum Gehalt steuerfrei gewährt werden kann, bis zu einem Gesamtbetrag von 600 EUR pro Jahr. Darüber hinaus können für besondere Anlässe wie Geburtstage, Hochzeiten oder Jubiläen zusätzlich 60 EUR pro Anlass steuerfrei gewährt werden, bis zu einem Höchstbetrag von 180 EUR pro Mitarbeiter und Jahr.
Zu den steuerfreien Vorteilen gehören beispielsweise Essensgutscheine, Gutscheine für lokale Geschäfte, Freizeiteinrichtungen oder kulturelle Veranstaltungen. Die myRECARD bietet Unternehmen nicht nur eine einfache und praktische Möglichkeit, diese steuerfreien Vorteile an ihre Mitarbeiter weiterzugeben und gleichzeitig die lokale Wirtschaft zu unterstützen, sondern spart auch wertvolle Zeit in der Personalabteilung und Lohnbuchhaltung durch eine vereinfachte Abrechnung und Verwaltung.
Ja, er muss als eigenständiger Posten im Bruttogehalt auf der Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers aufgeführt werden und wird vor der Berechnung des zu versteuernden Einkommens abgezogen.
Ja, die Regelung bezüglich Sachbezügen (gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) gilt auch für Teilzeitkräfte, Schüler, Werkstudenten und geringfügig Beschäftigte (Minijobber).
Der Wert einer steuerfreien Sachzuwendung anlässlich eines persönlichen Ereignisses beträgt höchstens 60 EUR und kann bis zu dreimal im Jahr pro Arbeitnehmer gewährt werden. Wenn der Arbeitgeber diesen Wert überschreitet, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig. Die Sachleistung für Geschenke kann zusätzlich zur regulären Freigrenze von 50 EUR genutzt werden. Beachten Sie dabei, dass diese Freigrenze nicht auf einen bestimmten Monat beschränkt ist. Es ist auch möglich, mehrere Geschenke in einem Monat zu überreichen, insbesondere wenn zwei persönliche Anlässe gleichzeitig vorliegen.
Dazu gehören sowohl persönliche Anlässe (z. B. Geburtstag, Hochzeit) als auch berufliche Anlässe (z. B. Beförderung, bestandene Prüfung).
Beachten Sie: Festlichkeiten wie Weihnachten und Unternehmensjubiläen sind nicht eingeschlossen.
Aktivierung & Aufladung
WICHTIG: Ihre myRECARD muss vor der ersten Verwendung von Ihnen als Karteninhaber aktiviert werden. Erst danach ist Ihre myRECARD einsatzbereit und Sie sind als berechtigter Karteninhaber autorisiert. Sobald Sie Ihre myRECARD erhalten haben, besuchen Sie unsere Website und registrieren Sie sich und Ihre myRECARD im Bereich ‚Anmeldung‘.
Ihr Arbeitgeber, der Ihnen Ihre myRECARD ausgehändigt hat, veranlasst die Aufladung Ihrer Karte und legt Beträge sowie Intervalle für die Aufladungen fest. Sollte eine Aufladung nicht wie gewohnt erfolgen, kontaktieren Sie bitte direkt Ihren Arbeitgeber. Bitte beachten Sie, dass es Karteninhabern nicht möglich ist, ihre Karten eigenständig aufzuladen. Die Aufladung kann nur von Ihrem Arbeitgeber, der die Karte ausgestellt hat, vorgenommen werden.
Sobald eine Aufladung auf Ihre myRECARD erfolgt ist, werden Sie per SMS Benachrichtigung darüber informiert. Hier müssen Sie Ihre Mobilnummer im Portal hinterlegt haben.
Bezahlung
Ihre myRECARD wurde entwickelt, um Ihnen maximale Flexibilität beim Einkaufen zu bieten. Sie ist nicht auf eine bestimmte Anzahl von Akzeptanzstellen beschränkt, sondern kann in der Postleitzahl-Region Ihrer Wahl (wobei die Auswahl auf die ersten beiden Ziffern beschränkt ist) in allen Geschäften verwendet werden, die MasterCard® als Zahlungsmittel akzeptieren. Bitte beachten Sie, dass die Verwendung im Ausland, für Online-Einkäufe, an Selbstbedienungstankstellen sowie für Überweisungen, Bargeldabhebungen oder den Kauf von Fremdwährungen nicht möglich ist.
Die Prepaid-Kreditkarte myRECARD basiert auf dem MasterCard®-Netzwerk. Ihre myRECARD kann wie jede andere Debit- oder Kreditkarte verwendet werden. Der auf die Karte geladene Betrag steht dem Karteninhaber zur Verfügung und kann bei teilnehmenden Händlern für Einkäufe genutzt werden. Nach Genehmigung einer Transaktion wird der Betrag sofort von Ihrem Kartenkonto abgebucht.
Einkäufe werden so lange vom Guthaben abgezogen, bis der verfügbare Betrag aufgebraucht ist. Die Karte kann jederzeit von Ihrem Arbeitgeber erneut aufgeladen werden. Eine vollständige Übersicht über Ihre Transaktionshistorie finden Sie im Kartenportal und in der APP.
Um die kontaktlose Bezahlungsfunktion Ihrer myRECARD nutzen zu können, müssen Sie zunächst die Kontaktlosfunktion aktivieren. Dies erfolgt durch eine erstmalige Zahlung an einem Zahlungsterminal oder Kreditkartenterminal vor Ort, bei der Sie Ihre PIN eingeben. Nach der Aktivierung können Sie Ihre myRECARD für kontaktlose Bezahlungen verwenden, indem Sie die Karte einfach vor das Bezahlterminal des Händlers halten. Wenn der Kaufbetrag jedoch über 50 EUR liegt, ist weiterhin die Eingabe Ihrer PIN erforderlich. Sie können Ihre myRECARD kontaktlos bis zu fünf Mal hintereinander verwenden, danach ist wieder eine PIN-Eingabe notwendig. Diese Sicherheitsmaßnahmen wurden eingeführt, um jeglichen Missbrauch zu verhindern.
Wenn der Betrag Ihres Einkaufs höher ist als das Guthaben auf Ihrer myRECARD, haben Sie die Möglichkeit, den Restbetrag in bar oder mit einem anderen Zahlungsmittel, beispielsweise einer weiteren Debit- oder Kreditkarte, zu begleichen.
Sollte die myRECARD am Zahlungsterminal oder Kreditkartenterminal des Händlers abgelehnt werden, überprüfen Sie bitte Folgendes:
- Ob der Einkaufswert höher ist als das Kartenguthaben.
- Ob die myRECARD noch gültig ist und nicht gesperrt wurde.
- Ob Sie die richtige PIN eingegeben haben.
- Ob die myRECARD für die entsprechende Postleitzahl-Region aktiviert wurde.
Wenn keiner dieser Gründe zutrifft und das Problem weiterhin besteht, beachten Sie bitte die PLZ-Restriktionen oder wenden Sie sich an unseren Kundenservice für weitere Unterstützung.
Bei Händlern vor Ort ist dies abhängig von den Rücknahmebedingungen möglich. Meist benötigen Sie hierzu den Kassenzettel und die myRECARD, mit der Sie den Artikel bezahlt haben. Gutschriften werden üblicherweise auf die myRECARD zurückgebucht oder Sie erhalten einen Gutschein. Eine Barauszahlung der Rückerstattung ist nicht möglich.
Guthaben & Gültigkeit
Die Guthabenabfrage ist ausschließlich über Ihr passwortgeschütztes Nutzerkonto auf unserem Kartenportal möglich. Schalten Sie Ihre myRECARD frei und melden Sie sich in Ihrem Nutzerkonto an, um das Guthaben Ihrer Karte einsehen zu können.
Nein. Eine Guthabenabfrage ist ausschließlich von Ihnen über Ihr Nutzerkonto auf unserem Kartenportal möglich. Weder die Arbeitgeber, noch der Händler vor Ort oder dessen Mitarbeiter können das Guthaben der myRECARD prüfen oder einsehen.
Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften bezüglich des steuerfreien Sachbezugs ist eine Barauszahlung des Restguthabens der myRECARD nicht möglich. Das Guthaben verbleibt somit auf Ihrer Karte bis zur nächsten Nutzung.
Die Gültigkeit der myRECARD beträgt ab Ausstellungsdatum drei Jahre und endet mit dem auf der Karte angegebenen Datum. Nach Ablauf dieser Frist kann Ihre myRECARD nicht mehr verwendet werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber, der Ihnen Ihre Ersatz- oder Folgekarte aushändigen wird. Das Restguthaben wird automatisch auf die Folgekarte übertragen.
Ja, die Ausstellung einer Ersatz- oder Folgekarte ist mit Kosten und Gebühren verbunden. Detaillierte Informationen finden Sie in der Preisliste.
Kartenportal/Konto
Um Ihre myRECARD zu registrieren, gehen Sie auf den Punkt ‚Registrieren‘ und folgen Sie den weiteren Anweisungen. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme erhalten Sie einen nummerischen Verifizierungscode, der an Ihre E-Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer gesendet wird.
Wenn Sie Probleme bei der Registrierung Ihrer myRECARD haben, steht Ihnen unser Support gerne zur Verfügung. Sie können einfach unsere Support-Hotline anrufen.
Unsere Support-Hotline ist von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr unter der Rufnummer +49 651 9921 9480 für Sie erreichbar.
Die Card-ID finden Sie auf der Vorderseite der myRECARD, direkt unter dem Namen. Es handelt sich um eine 9- bis 10-stellige Nummer.
Das Kartenportal ist das exklusive Serviceportal für alle myRECARD-Kartennutzer. Hier können Sie sich kostenfrei registrieren und Ihre persönlichen Nutzerdaten sowie Transaktionen verwalten.
- Guthabenabfrage und Einblick in Kontoauszüge
- Überprüfung Ihrer PIN
- Übersicht über alle getätigten Einkäufe
- und vieles mehr …
Nach der Registrierung Ihrer myRECARD können Sie sich in Ihren persönlichen Bereich auf unserem Kartenportal einloggen.
Um Ihre myRECARD zu registrieren, gehen Sie auf den Punkt ‚Registrieren‘ und folgen Sie den weiteren Anweisungen. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme erhalten Sie einen nummerischen Verifizierungscode, der an Ihre E-Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer gesendet wird.
Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie Ihren persönlichen Bereich einsehen und unter anderem Ihr Guthaben auf der myRECARD überprüfen sowie weitere Funktionen nutzen.
Um Ihr Passwort zurückzusetzen, gehen Sie bitte zum Login auf unserem Kartenportal und wählen Sie die Option „Passwort vergessen?“ aus. Folgen Sie dann den weiteren Anweisungen. Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Passwortänderung, den Sie bitte bestätigen. Anschließend können Sie ein neues Passwort festlegen.
Es ist ratsam, immer ein aktuelles Anti-Viren- und Anti-Spyware-Programm auf Ihrem PC/Smartphone installiert zu haben. Stellen Sie sicher, dass Sie beim Login immer eine sichere Website aufrufen (erkennbar an der Browserzeile mit „https“). Bei der Registrierung sollten Sie ein starkes Passwort verwenden.
Wenn Sie im FAQ-Bereich keine Antwort auf Ihre Frage finden, können Sie über das Kontaktformular auf der myRECARD-Homepage eine Nachricht an unseren myRECARD-Kundenservice senden oder unsere Support-Hotline kontaktieren.
Unsere Support-Hotline steht Ihnen von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr unter der Rufnummer +49 651 9921 9480 gerne zur Verfügung.
Im Falle einer Kündigung kontaktieren Sie bitte den Kundenservice der B4B Bank unter der Telefonnummer +442034755351 und senden eine E-Mail an customer.services@b4bpayments.com. Bitte beachten Sie, dass eventuelles Guthaben auf der Karte vor der Kündigung aufgebraucht werden sollte, da es nicht zurückerstattet werden kann.
Im Falle von Verlust, Diebstahl oder dem Verdacht auf unbefugte Nutzung der myRECARD durch Dritte, loggen Sie sich bitte in Ihrem Nutzerkonto im Kartenportal ein. Dort haben Sie die Möglichkeit, die Karte als verloren oder gestohlen zu melden. Alternativ können Sie auch den Kundenservice der Bank telefonisch kontaktieren (24-Stunden-Service: +442034755351) und den Verlust oder Diebstahl der Karte melden.
WICHTIG: Durch die Meldung wird Ihre aktuelle myRECARD umgehend gesperrt und kann nicht wieder aktiviert werden. Bitte informieren Sie auch Ihren Arbeitgeber, damit dieser kostenpflichtig eine neue Karte für Sie bestellen kann.
PIN & Ersatzkarte
Sobald Sie die myRECARD erhalten haben, gehen Sie auf unsere Homepage und registrieren Sie diese in unserem Kartenportal. Danach können Sie die PIN im Menü Ihres Nutzerkontos abrufen.
Sie können Ihre PIN jederzeit in Ihrem persönlichen Kartenportal einsehen. Melden Sie sich dazu einfach in Ihrem persönlichen Kartenportal an.
Nach dreimaliger Falscheingabe der PIN wird die myRECARD automatisch gesperrt. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall den Kundenservice der B4B Bank unter der Telefonnummer +442034755351 (24-Stunden-Service).
Sie können die myRECARD auch bei einer Namensänderung innerhalb der Gültigkeitsdauer weiterhin verwenden. Eine Ersatzkarte ist nicht erforderlich. Ihre persönlichen Daten können Sie selbständig in Ihrem persönlichen Kartenportal ändern.